Prüfungsbegleitung (Teil 2)
Da Sie den Artikel immer noch mit Interesse lesen, werden
Sie sich höchstwahrscheinlich mit gemischten Gefühlen an die
letzte Prüfung erinnern. Möglicherweise denken Sie auch
bereits mit Unbehagen an die nächste Prüfung und wünschen
sich, dass Sie diesmal aus einer Position der Stärke heraus
Ihrem Prüfer gegenüber treten können. Diesem Bedürfnis kann
jetzt entsprochen werden, denn ich biete Ihnen die Gelegenheit, bei der nächsten Jahresabschlussprüfung „Waffengleichheit“ für Ihr
Unternehmen herzustellen:
Engagieren Sie sich für die nächste Jahresabschlussprüfung
einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer, der Ihre Interessen auf
Ihrer Seite des Tisches verteidigt und die Chance für eine
faire und reibungslose Prüfung optimiert.
Meine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Goldstein Consulting GmbH, bietet diese Dienstleistung unter dem Namen
„Prüfungsbegleitung“ an.
Was bedeutet „Prüfungsbegleitung“
konkret für Ihr Unternehmen?
1. Zügige Prüfung durch aufbereitete Unterlagen
Ich bereite in Ihrem Unternehmen zusammen mit Ihren
Mitarbeitern die Prüfung vor und sorge dafür, dass alle
Unterlagen optimal aufbereitet sind, damit die Prüfung so
zügig wie möglich durchgeführt werden kann.
2. Meinungsverschiedenheiten voraussehen – Gegenargumente zurechtlegen
Sollten sich im Vorfeld Sachverhalte zeigen, die dem Prüfer
auffallen könnten, werde ich mit Ihnen vorab eine
entsprechende Strategie vereinbaren und Argumente
vorbereiten. Falls notwendig, werde ich auch Ihre
Mitarbeiter des Rechnungswesens auf problematische Fragen
des Prüfers vorbereiten.
3. Prüfungsbeobachtung
Während der Prüfungshandlungen werde ich darauf achten, dass
der Prüfer korrekt prüft und Handlungsspielräume nicht zu
Ihren Ungunsten auslegt. Dabei verstehe ich mich nicht als
unparteiischer Schiedsrichter, sondern als Anwalt der
Interessen Ihres Unternehmens.
4. Kurzfristige Recherche zur Sicherung des eigenen Informationsvorsprunges
Sollte es während der Prüfung zu Meinungsverschiedenheiten
in der Bewertung eines Sachverhaltes oder einer
Bilanzposition kommen, werde ich kurzfristig einschlägige
Kommentare oder Grundsatzentscheidungen recherchieren.
Gegebenenfalls kann ich zeitnah die Grundsatzabteilung des
IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) konsultieren; das IDW
gibt die geltenden Prüfungsstandards vor und ist damit auch
zu deren gültiger Auslegung befähigt.
5. Vermittlung bei Missverständnissen
Während der Prüfung werde ich in Ihrem Interesse bei Bedarf
vermitteln. Als jemand, der mit der Fachsprache der
Wirtschaftsprüfer bestens vertraut ist, vermag ich
sprachliche Missverständnisse besonders gut zu vermeiden.
Als Kollegin, Prüfungsleiterin und ehemalige Vorgesetzte in
einem der weltgrößten Prüfungskonzerne kann ich auch Ängste
des beauftragten Wirtschaftsprüfers hinsichtlich eines
eventuellen Haftungsrisikos antizipieren und gegebenenfalls
auch zerstreuen.
6. Erfolgversprechende Abschlussbesprechung
In der Abschlussbesprechung, werden erfahrungsgemäß
Meinungsverschiedenheiten thematisiert. Dann werde ich auf
Ihrer Seite des Tisches in Ihrem Sinne verhandeln und mich
dabei auf die gleichen Kommentare, Regelwerke und
Prüfungsstandards beziehen können, die
Argumentationsgrundlage der beauftragten Wirtschaftsprüfer
sein werden. Dabei sind mir jedoch Argumentationsmuster und
Gesprächsstrategie der „anderen Seite“ aus jahrzehntelanger
Berufspraxis geläufig.
7. Kritische Durchsicht und Redaktion des Berichtsentwurfes
Sobald der beauftragte Wirtschaftsprüfer den Entwurf des
Prüfungsberichtes zustellt, werde ich diesen kritisch auf
die korrekte Darstellung der Sachverhalte überprüfen sowie
zwiespältige oder Ihrem Unternehmen potentiell abträgliche
Formulierungen herausfiltern. Auch problematische
Sachverhalte lassen sich so im Prüfungsbericht formulieren,
dass beim Leser kein unnötig schlechter Eindruck erweckt
wird.
8. Abwehr unberechtigter Honorarnachforderungen
Sollte es zu einer Honorarnachforderung kommen, werde ich
diese kritisch hinterfragen und -falls unberechtigt- zu
mindern suchen.
Nun werden Sie möglicherweise fragen, was gerade mich qualifiziert, Ihre Interessen bei der nächsten Jahresabschlussprüfung zu vertreten? Und mit welchen Mehrkosten haben Sie zu rechnen?
Annette Goldstein, WP / StB
30 Jahre Berufserfahrung